Unsere Oberschule
Sekretariat - Herbstferien 2025 | Oberschule Kirchberg
Das Sekretariat der Oberschule Kirchberg ist in den Herbstferien wie folgt besetzt:
Zeitraum:
13. Oktober 2025 – 17. Oktober 2025
Täglich besetzt:
08:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass in dringenden Fällen außerhalb der angegebenen Zeiten eine E-Mail an oberschule-kirchberg@t-online.de gesendet werden kann.
Jahresplan bis Herbstferien 2025
August 2025
- Woche 32 (4.8.–8.8.)
–
- Woche 33 (11.8.–15.8.)
Berufsschule 8
- Woche 34 (18.8.–22.8.)
Berufsschule 9
- Woche 35 (25.8.–29.8.)
Klasse 9a, b, c: Bundeswehr – Gleina
Berufsschule 8
September 2025
- Woche 36 (1.9.–5.9.)
Potentialanalyse 7 (Nebengebäude)
Elternabend
Berufsmesse Kirchberg Kl. 8/9 (2h gestaffelt)
Berufsschule 9
- Woche 37 (8.9.–12.9.)
Anträge Feststellungsprüfung Muttersprache
10a Sprechzeit Frau Neitsch ab 2. Std
Berufsschule 8
- Woche 38 (15.9.–20.9.)
Auswertung Potentialanalyse 7a
Sprechzeit Berufsberatung Kl. 10 Frau Neitsch
Sportfest (Turnhalle Gym)
Berufsschule 9
- Woche 39 (22.9.–26.9.)
Ausweichtermin Sportfest
Berufsschule 8
- Woche 40 (29.9.–2.10.)
Klasse 5a, b je 90min „Sicher durchs Netz“
Berufsschule 9
Tag der Deutschen Einheit
Oktober 2025
- Woche 41 (6.10.–10.10.)
Ferienbeginn
Schule mit Herz und Idee


Schuljahr 2024/25
Wir wünschen allen Schülern, Eltern,
Lehrern und technischen Kräften
schöne Ferien und freuen
uns auf einen guten Start am 11.08.2025.
Aktuelle Informationen zum Schuljahr findet Ihr unter Schulleben.
Neuanmeldung Klasse 5:
>>INFORMATIONEN FÜR GRUNDSCHULKINDER UND IHRE ELTERN<<
LernSax
Bei Problemen wendet ihr euch bitte an: Herr Bechauf
Anzeige:
Wir suchen Verein/Firmen zur Durchführung von Projekten:
*
Grundlage bildet ein Dienstleistungsvertrag

Anmeldung ukrainischer Schüler:
Es wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein
Onlineanmeldeportal eingerichtet. Erreichbar unter folgenden Link:
https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Informieren Sie sich bitte weiterhin unter:
Homepage der Stadt Kirchberg
www.kirchberg.de

Stadt Kirchberg
www.kirchberg.de
